An der Kommunalwahl dürfen 39.557 Stimmberechtigte teilnehmen. Das sind die in Ahlen wahlberechtigten Deutschen und Unionsbürger, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Ahlen bei der Meldebehörde für eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen für die Hauptwohnung, gemeldet sind oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets haben.
Am Tag der Kommunalwahl findet zudem die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates in Ahlen statt. Grundlage dafür ist ebenfalls ein Wählerverzeichnis, das mit Stichtag 3. August erstellt worden ist und alle Wahlberechtigten zur Integrationsratswahl erfasst. Wahlberechtigt sind 15.494 Personen, die
- nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind,
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,
- die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben oder
- die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben haben.
Darüber hinaus muss die Person am Wahltag
- 16 Jahre alt sein,
- sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
- mindestens seit dem sechszehnten Tag vor der Wahl in Ahlen ihre Hauptwohnung haben.
Zur Stimmabgabe bei Kommunalwahl und Integrationsratswahl sind in Ahlen 22 Urnenwahlbezirke eingerichtet worden. Der Wahlbezirk 21 ist in zwei Stimmbezirke untergliedert, weil mit Rücksicht auf den zu bildenden Ortsausschuss Dolberg die Stimmen getrennt nach Stadtgebiet Ahlen und Ortsteil Dolberg ausgezählt werden müssen. Ergänzend werden 11 Briefwahlbezirke eingerichtet.
Wahlbenachrichtigungen und Briefwahl
Der Versand der Wahlbenachrichtigungen beginnt am 19. August. Dabei kann es vorkommen, dass Haushaltsmitglieder ihre Benachrichtigungen an unterschiedlichen Tagen erhalten. Wer bis zum 26. August keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich mit dem Briefwahlbüro in Verbindung setzen.
Zudem kann in Anbetracht von drei Kandidaten um das Amt des Bürgermeisters nicht ausgeschlossen werden, dass eine Stichwahl erforderlich wird. Die Wahlbenachrichtigungen sollten bis zum möglichen Stichwahltermin am 28. September aufbewahrt werden.
Briefwahlunterlagen können bereits seit dem 4. August beantragt werden. Das Wahlamt empfiehlt die Nutzung des Wahlportals OLIWA, das über die Homepage der Stadt Ahlen (www.ahlen.de) bis zum Dienstag vor dem Wahlsonntag (9. September, 8:00 Uhr) erreichbar ist. In Ausnahmefällen kann der Antrag auch per E-Mail an wahlen@stadt.ahlen.de gestellt werden. Dabei sind folgende Angaben erforderlich:
- Vor- und Nachnamen
- Geburtsdatum
- Adresse
- eine abschließende Signatur zur Bestätigung des Antrags (Unterschrift)
Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig.
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können grundsätzlich nur für sich selbst beantragt werden. Wer den Antrag für eine andere Person stellen will, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht gegenüber dem Wahlamt nachweisen, dass er oder sie dazu berechtigt ist.
Die Versendung der Briefwahlunterlagen erfolgt voraussichtlich ab dem 18. August.
Wahlscheine können grundsätzlich bis Freitag vor der Wahl (bis zum 12. September) um 15 Uhr beantragt werden. In Fällen plötzlicher, nachgewiesener Erkrankung ist dies sogar bis zum Wahltag, 15 Uhr, möglich.
Briefwahlbüro öffnet am 18. August
Das Briefwahlbüro nimmt am 18. August im Saal II des Rathauses den Betrieb auf. Wahlberechtigte, die ihre Briefwahlunterlagen dort persönlich abholen, können ihre Stimme direkt vor Ort abgeben.
Freiwillige Wahlhelfer weiterhin gesucht
Der Bedarf an Wahlhelferinnen und Wahlhelfern ist weitgehend gedeckt. Besonders erfreulich ist das hohe freiwillige Engagement. Dennoch sucht die Stadt weiterhin Ersatzkräfte für kurzfristige Ausfälle. Interessierte können sich unter wahlen@stadt.ahlen.de melden.
Öffnungszeiten des Briefwahlbüros (ab 18. August):
- Montag, Dienstag: 8:30 – 16:00 Uhr
- Mittwoch, Freitag: 8:30 – 12:00 Uhr
- Donnerstag: 8:30 – 17:00 Uhr
- Freitag vor dem Wahltag (12.09.): 8:30 – 15:00 Uhr
Im Falle einer Stichwahl am 28. September:
- ab dem 15. September
Telefonisch wird das Briefwahlbüro unter Tel. 0 23 82 59 424 erreichbar sein.