Laubentsorgung leicht gemacht: AUB stellen 167 Laubcontainer auf

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Wenn im Herbst die Blätter fallen, fragen sich viele, wer für die Laubbeseitigung zuständig ist. Darüber klären die Stadtverwaltung und die Ahlener Umweltbetriebe (AUB) auf: So ist beispielsweise die Reinigung der Gehwege im gesamten Stadtgebiet Sache der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer. Zur Gehwegreinigung gehört auch die Beseitigung des Laubs, um die Rutschgefahr zu verringern.

Allerdings dürfen die Blätter nicht in die Straßenrinnen gefegt werden. Das kann zu verstopften Gullys und zu Defekten an den Kehrmaschinen führen. Die Straßenreinigung erfolgt dann unter Umständen nicht oder nicht zufriedenstellend. Daher werden im gesamten Stadtgebiet mit Herbstbeginn Laubcontainer aufgestellt. Die Container bleiben bis Mitte Dezember an den Standorten stehe.

Die richtige Befüllung
„Ganz wichtig ist, dass wirklich nur Laub in den Behältern landet“, betont Kevin Brisbois, verantwortlich für die Einsatzleitung Entsorgung bei den AUB. „Wir fanden schon Mikrowellen oder Fernseher in den Laubcontainern. Elektroschrott und Restmüll gehören aber einfach nicht rein.“ Außerdem haben in den Laubcontainern verunreinigtes Laub und andere Grünabfälle nichts zu suchen. Bei mehrfacher Fehlbefüllung behalten sich die AUB das Recht vor, den Container ersatzlos vom Standort abzuziehen.

„Wo Behälter aufgestellt werden, richtet sich dabei nach Anzahl und Art der städtischen Bäume in den einzelnen Straßen“, so Kevin Brisbois. Ein Anspruch auf einen Container vor der eigenen Haustür besteht allerdings nicht. Über die geeigneten Standorte entscheiden allein die AUB. „Da der Service von den Mitarbeitenden neben dem eigentlichen Tagesgeschäft erbracht wird, bitten wir um Verständnis, wenn die Leerungen nicht überall zeitgleich stattfinden können und es an der einen oder anderen Stelle zu Wartezeiten kommt.“

Hintergrund:
Vor allem nasses Laub auf Geh- und Radwegen birgt ein großes Unfallrisiko, so dass die Wege schnell gereinigt werden müssen. Hierfür sind die Grundstückseigentümer bzw. Grundstücksverwalter zuständig, die diese Aufgabe unter Umständen an die Mieterinnen und Mieter weitergeben können. Wenn die eigene Biotonne bzw. der eigene Komposthaufen nicht ausreichen, um das Laub der städtischen Bäume zu entsorgen, können Personen dieses bis zu einem Kubikmeter kostenfrei am Wertstoffhof abgeben.


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