Soziale Stadtführung bietet vielfältige Einblicke in die Arbeitsstadt

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In Ahlen tätige Fachkräfte können auf einem informativen Stadtrundgang ihre Arbeitsstadt erkunden. Die Stadtführung der besonderen Art richtet sich vor allem an ortsfremde, einpendelnde Fachkräfte in pädagogischen Bereichen wie Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter und alle in der Kinder- und Jugendarbeit Tätigen. Auch Ehrenamtliche und Privatpersonen sind selbstverständlich herzlich eingeladen. Altbürgermeister Benedikt Ruhmöller führt ortskundig durch die Stadt.

Interessierte erhalten Gelegenheit, bedeutsame Einrichtungen der Stadt anzusehen, sowie die sozialen Strukturen, Akteurinnen und Akteure und Angebote näher kennenzulernen. Im Rahmen von insgesamt drei Teilen zu je zwei Stunden werden zentrale soziale Einrichtungen wie zum Beispiel Jugendhäuser, soziale Träger, Beratungsstellen etc. besucht und vorgestellt. Hierbei stehen Vertreterinnen und Vertreter dieser Einrichtungen für Fragen zur Verfügung und geben den Teilnehmenden Einblicke in ihre Arbeit. Die einzelnen Termine der sozialen Stadtführung können unabhängig voneinander gebucht werden.

Viele Berufstätige sind nicht in Ahlen wohnhaft und kennen sich deshalb nicht aus. Dabei ist es besonders wichtig, gut informiert und vernetzt zu sein, um Kinder und Familien bedarfsorientiert unterstützen, beraten und begleiten zu können. So können die Teilnehmenden letztlich die sozialen Gefüge von Ahlen besser verstehen und sich einbringen. Die sozialen Stadtführungen finden statt jeweils am Donnerstag, den 11. September, am Mittwoch, den 24. September und am Dienstag, den 7. Oktober, jeweils von 15 bis 17 Uhr. Die Teilnahme kostet 8 Euro pro Termin.

Fragen zur Stadtführung beantwortet Sandra Holtmann aus dem Präventionsteam der Stadt Ahlen unter Tel. 0 23 82 59 594 (praeventionskette@stadt.ahlen.de).

Anmeldungen sind möglich bei der Familienbildungsstätte Ahlen, Tel. 0 23 82 91 230 (www.fbs-ahlen.de).

Die Kursnummern: Teil 1: Z7141-011, Teil 2: Z7141-012, Teil 3: Z7141-013.


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