Die bei der Stadt Ahlen für die Denkmalpflege Verantwortliche macht aber auf die Voraussetzungen aufmerksam: „Wichtig ist, dass ein Erlaubnis- und Zuschussantrag gestellt wird, ein Kostenangebot vorliegt und die Maßnahme noch in 2025 abgeschlossen werden kann.“ Weitere Informationen sind in den „Richtlinien der Stadt Ahlen zur Förderung kleiner Denkmalpflegemaßnahmen im Rahmen der Stadtpauschale“ detailliert nachzulesen. Demnach richtet sich u.a. die Höhe des Zuschusses nach den förderfähigen Gesamtkosten der Maßnahme oder des Gewerkes. Der Zuschuss beträgt maximal 50 % dieser Kosten und höchstens 5.000 Euro.
Bei Interesse oder Rückfragen wenden Sie sich per E-Mail an denkmal@stadt.ahlen.de oder telefonisch unter 0 23 82 59 286.