Die schon zum ersten Urnengang versandten Wahlbenachrichtigungsbriefe behalten ihre Gültigkeit auch für die Stichwahl. Keine Sorgen braucht sich zu machen, wer die Benachrichtigung nicht mehr besitzt. Auch mit einem gültigen Personalausweis können sich Wahlberechtigte im Briefwahlbüro und in den Wahllokalen ausweisen.
Zu dem Wahlgang können ab Mittwoch, 0 Uhr, Anträge auf Briefwahl gestellt werden. Das Wahlamt empfiehlt die Nutzung des Wahlportals OLIWA, das über die Startseite unserer Homepage erreichbar sein wird. In Ausnahmefällen kann der Antrag auch per E-Mail an wahlen@stadt.ahlen.de gestellt werden. Dabei sind folgende Angaben erforderlich: Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum, Adresse und eine abschließende Signatur zur Bestätigung des Antrags (Unterschrift).
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können grundsätzlich nur für sich selbst beantragt werden. Wer den Antrag für eine andere Person stellen will, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht gegenüber dem Wahlamt nachweisen, dass er oder sie dazu berechtigt ist.
Wahlscheine können grundsätzlich bis Freitag vor der Wahl (bis zum 26. September) um 15 Uhr beantragt werden. In Fällen plötzlicher, nachgewiesener Erkrankung ist dies sogar bis zum Wahltag, 15 Uhr, möglich.
Freiwillige Wahlhelfer weiterhin gesucht
Der Bedarf an Wahlhelferinnen und Wahlhelfern ist weitgehend gedeckt. Besonders erfreulich ist das hohe freiwillige Engagement. Dennoch sucht die Stadt weiterhin Ersatzkräfte für kurzfristige Ausfälle. Interessierte können sich unter wahlen@stadt.ahlen.de melden.
Öffnungszeiten des Briefwahlbüros (ab 17. September):
• Montag, Dienstag: 8:30 – 16:00 Uhr
• Mittwoch, Freitag: 8:30 – 12:00 Uhr
• Donnerstag: 8:30 – 17:00 Uhr
• Freitag vor dem Wahltag (26.09.): 8:30 – 15:00 Uhr
Telefonisch ist das Briefwahlbüro unter Tel. 0 23 82 59 424 zu erreichen.