Wahlbüro öffnet am Montag

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Die Stimmabgabe für Kommunalwahl und Integrationsratswahl beginnt am Montag, 18. August, im Saal II des Rathauses. Dort öffnet das Wahlbüro der Stadt Ahlen, in dem Wahlberechtigte, die Briefwahlunterlagen persönlich abholen, ihre Stimme sofort vor Ort abgeben können.

39.557 Stimmberechtigte dürfen entscheiden, wer neuer Bürgermeister wird und als Landrat oder Landrätin die Geschicke des Kreises Warendorf lenkt. Zudem werden mit Stadtrat und Kreistag die kommunalen Vertretungen neu gewählt. Zusätzlich sind zur Wahl des Integrationsausschusses 15.494 Personen mit Migrationshintergrund aufgerufen.

Zu allen Wahlen können schon jetzt Anträge auf Briefwahl gestellt werden. Das Wahlamt empfiehlt die Nutzung des Wahlportals OLIWA, das auf unserer Homepage bis zum Dienstag vor dem Wahlsonntag (9. September, 8 Uhr) erreichbar ist.

Zum Wahlportal OLIWA

In Ausnahmefällen kann der Antrag auch per E-Mail an wahlen@stadt.ahlen.de gestellt werden. Dabei sind folgende Angaben erforderlich: Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum, Adresse und eine abschließende Signatur zur Bestätigung des Antrags (Unterschrift).

Besonderheit im Wahlbezirk 14 (Fritz-Winter-Gesamtschule rechts)

Wegen des plötzlichen Todes eines Bewerbers für den Wahlbezirk 14 muss ein neuer Kandidat nominiert werden. Der Wahlausschuss der Stadt Ahlen entscheidet darüber am Donnerstag, 21. August. Stimmberechtigte aus diesem Wahlbezirk, die im Wahlbüro abstimmen möchten, werden gebeten, frühestens ab dem darauffolgenden Freitag ihre Stimme abzugeben. Die benötigten Stimmzettel können erst am Donnerstagabend gedruckt werden.

Wahlbenachrichtigungen und Briefwahl

Der Versand der Wahlbenachrichtigungen beginnt einen Tag nach Öffnung des Wahlbüros am Dienstag, 19. August. Dabei kann es vorkommen, dass Haushaltsmitglieder ihre Benachrichtigungen an unterschiedlichen Tagen erhalten. Wer bis zum 26. August keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich mit dem Briefwahlbüro in Verbindung setzen.

Zudem kann in Anbetracht von drei Kandidaten um das Amt des Bürgermeisters nicht ausgeschlossen werden, dass eine Stichwahl erforderlich wird. Die Wahlbenachrichtigungen sollten bis zum möglichen Stichwahltermin am 28. September aufbewahrt werden.

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können grundsätzlich nur für sich selbst beantragt werden. Wer den Antrag für eine andere Person stellen will, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht gegenüber dem Wahlamt nachweisen, dass er oder sie dazu berechtigt ist. Wahlscheine können grundsätzlich bis Freitag vor der Wahl (bis zum 12. September) um 15 Uhr beantragt werden. In Fällen plötzlicher, nachgewiesener Erkrankung ist dies sogar bis zum Wahltag, 15 Uhr, möglich.

Freiwillige Wahlhelfer weiterhin gesucht

Der Bedarf an Wahlhelferinnen und Wahlhelfern ist weitgehend gedeckt. Besonders erfreulich ist das hohe freiwillige Engagement. Dennoch sucht die Stadt weiterhin Ersatzkräfte für kurzfristige Ausfälle. Interessierte können sich unter wahlen@stadt.ahlen.de melden.

Öffnungszeiten des Briefwahlbüros (ab 18. August):

• Montag, Dienstag: 8:30 – 16 Uhr
• Mittwoch, Freitag: 8:30 – 12 Uhr
• Donnerstag: 8:30 – 17 Uhr
• Freitag vor dem Wahltag (12.09.): 8:30 – 15 Uhr

Im Falle einer Stichwahl am 28. September:

• ab dem 15. September

Telefonisch ist das Briefwahlbüro unter Tel. 0 23 82 59 424 zu erreichen.


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