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Elterngeldstelle Kreis Warendorf

Das Elterngeld ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und dafür zeitweise weniger oder gar nicht arbeiten. Auch wenn Sie vor der Geburt kein Einkommen hatten, können Sie Elterngeld bekommen (Quelle: Familienportal.NRW).
Foto: Stadt Ahlen
Eltern spielen auf dem Boden mit ihrem Neugeborenen

Details

Organisation Elterngeldstelle Kreis Warendorf
Termine/Öffnungszeiten Mo. - Do.: 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr; Fr.: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Art des Angebots Einzelangebot
Qualifikation der durchführenden Fachkraft
Kosten kostenfrei
Kinderbetreuung möglich nein
Vorabanmeldung Persönliche Beratung und Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Unverbindliches "Schnuppern" bzw. Probetermin nein

Weitere Informationen

Der Kreis Warendorf ist für die Bearbeitung der Elterngeldanträge für alle Eltern, die Ihren Wohnsitz im Kreis Warendorf haben, zuständig. Innerhalb der Kreisverwaltung Warendorf werden diese Aufgaben vom Amt für Jugend und Bildung wahrgenommen. Für Beratungen und Fragen rund um das Elterngeld und die Elternzeit stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen gerne zur Verfügung.

Kontakt

Veranstaltungsort

Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf
Kreishaus, 1. Etage
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