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Finanzielle Leistungen der Familienkasse - Kindergeld und Kinderzuschlag

Die Familienkasse unterstützt Familien mit Kindergeld. Erziehungsberechtigte bekommen Kindergeld für Kinder unter 18 Jahren, die Sie regelmäßig versorgen. Aber auch für Kinder ab 18 Jahren kann es Kindergeld geben. Der Kinderzuschlag unterstützt Familien mit kleinem Einkommen finanziell.
Foto: Familienkasse Nordrhein-Westfalen Nord
Logo der Familienkasse Nordrhein-Westfalen Nord

Details

OrganisationFamilienkasse
Termine/Öffnungszeiten
Art des AngebotsEinzelangebot
Qualifikation der durchführenden Fachkraft
Kostenfinanzielle Unterstützung für Familien
Kinderbetreuung möglich nein
Vorabanmeldungnein
Unverbindliches "Schnuppern" bzw. Probetermin nein

Weitere Informationen

Die Familienkasse unterstützt Familien mit Kindergeld. Falls Sie Kindergeld bekommen und nur über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie Kinderzuschlag erhalten. Informieren Sie sich über die wichtigsten Punkte zu dieser Leistung. Auf der Internetseite ist ein Kinderzuschlag-Lotse verfügbar, mit dem Erziehungsberechtigte den Anspruch auf Kinderzuschlag einfach prüfen können. Weitere Informationen zu den Leistungen der Familienkasse, zur Online-Antragsstellung hier: www.familienkasse.de

Kontakt

Ansprechperson

Agentur für Arbeit Familienkasse Nordrhein-Westfalen Nord
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